Sportlerehrung

Richtlinien des Stadtsportverbandes Meckenheim e.V. (SSVM e.V.) über die Ehrung wegen besonderer Verdienste um den Sport vom 21.05.1987 in der Fassung der Änderung vom 29.05.2001

Vorbemerkung

Der Stadtsportverband Meckenheim e.V. hat auf seiner Mitgliederversammlung am 21. Mai 1987 beschlossen, jährlich eine Ehrung von Mitgliedern Meckenheimer Sportvereine und –gemeinschaften für besondere Verdienste um den Sport in Meckenheim vorzunehmen.

1. Zielsetzung

In Anerkennung der Beutung des Sports sollen herausragende Leistungen im Breiten- und Leistungssport sowie außergewöhnliche Verdienste in der Sportorganisation besonders gewürdigt werden.

2. Personenkreis

Geehrt werden können:

2.1 Mitglieder Meckenheimer Sportvereine und –gemeinschaften

  • für ihre Leistungen als Einzelsportler oder als Mitglieder von Mannschaften
  • für besondere Verdienste, die sie sich in ehrenamtlicher Tätigkeit um den Sport
    erworben haben;

2.2 Sportler und Sportlerinnen, die Bürger der Stadt Meckenheim , aber nicht Mitglied
eines Meckenheimer Sportvereins oder einer Sportgemeinschaft sind

  • für besonders herausragende sportliche Leistungen.

3. Durchführung

Die Ehrung erfolgt jährlich im Rahmen einer besonderen Veranstaltung des SSVM e.V., eines besonderen Sportereignisses oder einer städtischen Veranstaltung.

Die Ehrung wird vom/von der Bürgermeister/in vorgenommen. Die für die Ehrung vorgesehenen erhalten eine Urkunde und eine Ehrengabe im Rahmen der von der Stadt Meckenheim jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel. Die Urkunde wird vom/von der Bürgermeister/in und dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes unterzeichnet.

4. Verfahrensgrundsätze

4.1 Die Ehrung erfolgt für herausragende sportliche Einzel- oder Mannschaftsleistungen von überregionaler Bedeutung sowie für besondere Verdienste um den Sport in Meckenheim in ehrenamtlicher Tätigkeit.

4.2 Vorschlagsberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des Stadtsportverbandes und der/die Bürgermeister/in.

4.3 Über die Ehrung entscheidet ein Gremium, dem folgende Personen angehören:

  • der/die 1. und 2. Vorsitzende des SSVM e.V.
  • der/die Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses oder dessen Stellvertreter/in
  • der/die Bürgermeister/in o.V.i.A.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden des SSVM e.V. den Ausschlag.

4.4 Die Namen der Geehrten werden vom SSVM e.V. in einer besonderen Liste erfaßt.

4.5 Ein Rechtsanspruch auf Ehrung nach diesen Richtlinien besteht nicht

5. Inkrafttreten

Die Richtlinien in der geänderten Fassung treten am 29.05.2001 in Kraft.