(Stand 24.06.2020)

Die Hallen sind seit dem 03.06.2020 wieder geöffnet.

Das Konzept für die Regelung der Hallenöffnungszeiten während der Schulferien findet in den diesjährigen Sommerferien keine Anwendung. In den ersten drei Sommerferienwochen (29.06.2020 bis 17.07.2020) können die Vereine die Turn-hallen jeweils von montags bis freitags gem. der u.a. Regelungen nutzen.

Nutzungszeiten
Die derzeitigen Belegungspläne bleiben mit folgenden Einschränkungen in Kraft:

  1. Die Nutzung der Hallen ist nur von montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr möglich. Eine Ausnahme bilden die Wettkampf- und Dreifach-halle am Schulcampus, die bis 21.30 Uhr genutzt werden können.
    Das Ende der Nutzungszeit ist so zu verstehen, dass die Sportgruppe zu diesem Zeitpunkt das Hallengebäude verlassen haben muss. An Werktagen, an denen vormittags kein Sportbetrieb in den Hallen ist, werden diese frühestens ab 12.00 Uhr geöffnet. Am Wochenende sowie an Feiertagen bleiben die Hallen grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen für den Sportbetrieb an Samstagen werden ausschließlich für die kleine Halle, große Halle, Gymnastikhalle Schützenstraße sowie die Mehrzweckhalle in Altendorf/Ersdorf für bestehende Regelangebote gesondert genehmigt.
  2. Zwischen den jeweiligen Kurseinheiten ist eine Pause von ca. 15 Minuten zu berücksichtigen. Dementsprechend muss vor einem Nutzergruppenwechsel die Trainingszeit entsprechend früher enden. Dies gilt nicht für die letzte Übungseinheit des Tages. Wird eine Halle von mehreren Gruppen gleichzeitig genutzt (Dreifachhalle/Wettkampfhalle) ist durch die Übungsleiter*innen sicherzustellen, dass nicht alle Kursteilnehmer gleichzeitig die Halle verlassen.
  3. Die Vereine teilen der Verwaltung mit, welche Zeiten/Angebote coronabedingt vorübergehend entfallen. Zusätzlich sind für alle Angebote der Name der jeweiligen Trainer sowie die ausgeübte Sportart der Verwaltung mitzuteilen, sofern diese nicht auf der Homepage des Vereins ausgewiesen sind.
  4. Nicht genutzte Zeiten können, ebenso wie die bisherigen Zeiten der Schulen, im begründeten Einzelfall auf Antrag vergeben werden.

Personenzahl
Die Anzahl der zulässigen Personenzahl richtet sich nach der Grundfläche der Sporthallen. Es wird ein rechnerischer Faktor von 10m2 / Person zugrunde gelegt (Abstand mind. 1,5 Meter in jede Richtung)

Kleine Halle Schützenstraße:
max. 28 Personen

Große Halle Schützenstraße:
max. 40 Personen

Fronhofhalle:
max. 40 Personen

Gymnastikhalle:
max. 39 Personen

Turnhalle GGS Merl:
Geschlossen aufgrund Sanierung

Turnhalle KGS Merl:
max. 32 Personen

MZH Altendorf/Ersdorf:
max. 34 Personen

MZH Lüftelberg:
max. 28 Personen

ZbV-Raum Lüftelberg:
max. 10 Personen

Wettkampfhalle:
max. 130 Personen
bei 3 Gruppen:
Max. 43 Personen/Gruppe
(Vorhänge sind bei gleichzeitiger
Nutzung geschlossen zu halten)

Dreifachhalle:
max. 170 Personen
bei 3 Gruppen:
Max. 56 Personen/Gruppe
(Vorhänge sind bei gleichzeitiger
Nutzung geschlossen zu halten)

Kontaktsportarten sind mit max. 10 Personen in allen Hallen wieder zulässig. Alle Umkleiden, Duschen sowie anderweitige Aufenthaltsbereiche bleiben grundsätzlich geschlossen.

Sofern baulich möglich, gibt es nur einen Eingang sowie einen getrennten Ausgang. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt durch die Stadt.

Anwesenheitslisten sind durch die Vereine zwingend zu führen.

Gäste/Zuschauer sind in den Hallen nicht gestattet.

Sportliche Wettbewerbe sind unter Einhaltung von Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Meter wieder zulässig.

In den Hallen stehen nur eingeschränkt Damen- und Herrentoiletten zur Verfü-gung. Diese werden von der Stadt ausreichend mit Seife und Papierhandtüchern ausgestattet. Alle übrigen Kabinen sind gesperrt.

Geräte/Materialien
Für die Übungseinheiten dürfen nur vereinseigene Geräte bzw. vereinseigenes Material genutzt werden. Ausnahmen zur Nutzung von Schulsportgerät werden gesondert geregelt. Die Nutzung der Volleyballanlage ist zulässig, sofern eine an-schließende Desinfektion durch den Verein gewährleistet ist.

Schutzkonzept der Vereine
Die Nutzung der Hallen ist nur dann zulässig, wenn der Verein ein auf das jeweilige Training angepasste Schutzkonzept in Kraft gesetzt hat. Die Schutzkonzepte der Vereine sind der Stadtverwaltung über den Stadtsportverband vorzulegen.

Informationspflicht der Vereine
Es ist Aufgabe der Vereine sicherzustellen, dass alle Übungsleiter*innen und Trainer*innen , Sportlerinnen und Sportler sowie bei Bedarf Begleitpersonen (z.B. Eltern) detailliert über das Schutzkonzept ihres Vereins informiert sind, die geltenden Schutzmaßnahmen kennen und strikt einhalten.

Die Vereine und in deren Auftrag die Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verantwortlich.

Die Hausmeister führen regelmäßige Kontrollen durch, weisen bei Bedarf auf Missstände hin und sind berechtigt, Personen der Halle zu weisen, wenn z.B. die maximal zulässige Anzahl überschritten wird. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Halle entzogen.

Lüftungskonzept
Übungsleiter*innen und Trainer*innen und Hausmeister achten auf einen regel-mäßigen Luftaustausch in den Hallen. In diesem Zusammenhang werden auch Türen, die nicht aus brandschutztechnischen Gründen oder Unfallverhütungsgründen geschlossen gehalten werden müssen, durchgehend aufgekeilt. Die Übungsleiter haben darauf zu achten, dass diese Türen nicht verschlossen wer-den.

Reinigung / Desinfektion
Die Reinigungs- und Desinfektionsmodalitäten müssen im Schutzkonzept des Vereins beschrieben sein.

Türgriffe und Handläufe werden durch die Hausmeister bzw. Reinigungsfirma mehrmals täglich desinfiziert.

Die WC-Anlagen werden durch die Reinigungsfirma täglich gereinigt und desinfiziert.

Das Konzept wird regelmäßig überprüft, der allgemeinen Entwicklung angepasst und ergänzt.

Sofern in diesem Schutzkonzept nicht anderweitig geregelt oder ausgeführt, gelten die Regelungen der jeweils gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung.

>> Konzept als PDF-Download